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Neues Register startet: Behörden erhalten neues Instrument gegen Geldwäscherei

(Schweiz). Mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes hat das schweizerische Transparenzregister am 1. Oktober 2026 seinen Betrieb aufgenommen. Dies, nachdem eine mehrstufige Pilotphase mit rund 2'500 interessierten Unternehmen erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ab heute muss sich jede meldepflichtige Rechtseinheit einmalig im Register eintragen und alle Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Die Daten- und Informationssicherheit des Transparenzregisters stehen dabei an oberster Stelle.

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