14. Juli 2025

Raubüberfall: Wenn Gewalt ein Teil des Verbrechens wird

Ein Raub liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache entwendet und dabei Gewalt anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht – wie in Art. 140 StGB definiert. Das kann ein Handy, die Handtasche oder das Portemonnaie sein, das unter physischem Zwang entwunden wird.

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Taschendiebstahl im Alltag: Wie Sie sich schützen können

Taschendiebstahl bedeutet, dass jemand unbemerkt Geld oder Wertsachen aus Ihrer Tasche, Jacke oder Hosentasche stiehlt. Das passiert meist in öffentlichen Räumen wie Bahnstationen, Einkaufszentren oder bei Veranstaltungen. Die Tat erfolgt schnell und geschickt, häufig ohne dass das Opfer den Moment der Entwendung bemerkt.

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Einschleichdiebstahl: Wenn Einbrecher unbemerkt bleiben

Ein Einschleichdiebstahl liegt vor, wenn sich eine Person unbemerkt Zugang zu einem fremden Gebäude oder Fahrzeug verschafft, ohne dabei Gewalt anzuwenden, und daraus etwas stiehlt. Die Täter nutzen offene Türen, gekippte Fenster oder kurze Unaufmerksamkeiten, um einzudringen – oft ganz ohne dass jemand etwas bemerkt.

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