Cyberangriff auf Pensionskassen-Zulieferer: Personendaten gestohlen

(Bern BE). Ende September 2026 ist die Softwarelieferantin PK Softech AG, die unter anderem für die Bernische Pensionskasse (BPK) und die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) tätig ist, Opfer eines Cyberangriffs geworden.

Inzwischen ist bestätigt, dass bei der Softwarefirma Personendaten abgeflossen sind. Ob darunter auch Daten von Versicherten der beiden Berner Pensionskassen sind, ist weiterhin ungeklärt. Die Vorsorgegelder und Rentenzahlungen sind laut den Pensionskassen nicht gefährdet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Cyberangriff: 29. September 2026
  • Betroffene Firma: PK Softech AG
  • Kunden der Firma: Unter anderem BPK und BLVK
  • Angriff: Schadsoftware zur Verschlüsselung von Daten
  • Datendiebstahl: Abfluss von Personendaten bei der Softwarefirma bestätigt
  • Daten von BPK und BLVK: Noch nicht geklärt, ob betroffen
  • Vorsorgegelder und Rentenzahlungen: Laut Pensionskassen nicht gefährdet
  • Ermittlungen: Bundesanwaltschaft
  • Neueste Informationen: BPK vom 15. Oktober und BLVK vom 16. Oktober 2026

Cyberangriff auf externe Softwarelieferantin

Ende September wurde eine externe Softwarelieferantin der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) Opfer eines Cyberangriffs. Das betroffene Unternehmen hat unmittelbar Strafanzeige erstattet. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sind im Gang.

Die beiden Pensionskassen stehen mit der Softwarelieferantin sowie der Finanzdirektion und der Bildungs- und Kulturdirektion in Kontakt.

In ihrer ursprünglichen Mitteilung vom 9. Oktober 2026 erklärte die Berner Kantonsverwaltung, dass damals keine Hinweise auf einen Diebstahl von Daten der beiden Pensionskassen vorlagen. Ein solcher konnte jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Neue Erkenntnisse: Personendaten bei PK Softech abgeflossen

Inzwischen liegen weitere Informationen zum Cyberangriff vor. Die betroffene Softwarelieferantin ist die PK Softech AG.

Nach Angaben der Bernischen Pensionskasse wurde am 29. September 2026 bei der Softwarefirma Schadsoftware eingeschleust, mit der Daten verschlüsselt wurden. Am 8. Oktober wurde bekannt, dass bei dem Angriff auch Daten gestohlen wurden.

Am 15. Oktober informierte die BPK über eine weitere Mitteilung ihrer Softwarelieferantin: Nach den bisherigen Ermittlungen muss davon ausgegangen werden, dass tatsächlich Personendaten abgeflossen sind.

Die Bernische Lehrerversicherungskasse bestätigte diese Erkenntnisse in ihrer Mitteilung vom 16. Oktober 2026.

Betroffenheit der Berner Pensionskassen weiterhin ungeklärt

Die PK Softech AG kann derzeit noch nicht angeben, welche ihrer Kunden vom Datenabfluss betroffen sind.

Deshalb steht auch weiterhin nicht fest, ob persönliche Informationen von Versicherten der BPK oder BLVK entwendet wurden.

Die beiden Pensionskassen verfolgen die weiteren Untersuchungen und wollen über neue Erkenntnisse informieren.

Welche persönlichen Daten könnten betroffen sein?

Falls auch Datenbestände der beiden Berner Pensionskassen abgeflossen sein sollten, könnten darunter verschiedene persönliche und finanzielle Angaben sein.

Die Pensionskassen nennen insbesondere folgende mögliche Datenkategorien:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum und AHV-Nummer
  • Zivilstand und Wohnadresse
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Lohn und versicherter Lohn
  • Vorsorgeguthaben
  • Angaben zu Ehepartnern, Kindern und Lebenspartnern
  • Rentenart, beispielsweise Altersrente

Bei dieser Aufstellung handelt es sich um mögliche betroffene Datenarten. Ein Diebstahl dieser Informationen aus den Beständen der BPK oder BLVK ist bislang nicht nachgewiesen.

Vorsorgegelder und Rentenzahlungen nicht gefährdet

Die Bernische Pensionskasse betont, dass ihr Betrieb sowie die Vorsorgegelder und Rentenzahlungen vom Vorfall nicht beeinträchtigt sind.

Auch die Bernische Lehrerversicherungskasse erklärt, dass die Vorsorgegelder und Renten ihrer Versicherten sicher seien.

Der bestätigte Abfluss von Personendaten bei der Softwarefirma ist deshalb von der Sicherheit der Vorsorgevermögen und dem laufenden Zahlungsverkehr zu unterscheiden.

Über 92’000 Versicherte und Rentenbezüger bei BPK und BLVK

Die Bernische Pensionskasse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie versichert unter anderem das Kantonspersonal und das Personal der drei kantonalen Hochschulen im Bereich der beruflichen Vorsorge. Weitere Arbeitgeber, die mit dem Kanton wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind, sind ihr ebenfalls angeschlossen.

Per 31. Dezember 2025 waren bei der BPK 42’145 Personen aktiv versichert. Hinzu kamen 18’321 rentenbeziehende Personen.

Die Bernische Lehrerversicherungskasse ist ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie versichert die bernischen Lehrkräfte gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität, Alter und Tod.

Bei der BLVK waren per 31. Dezember 2025 insgesamt 21’417 Personen aktiv versichert und 10’259 Personen rentenbeziehend.

Zusammen ergibt dies einen Bestand von 92’142 Versicherten und Rentenbezügern bei beiden Einrichtungen. Diese Bestandszahl sagt jedoch nichts darüber aus, wie viele Personen von einem allfälligen Datenabfluss betroffen sein könnten.

Bundesanwaltschaft ermittelt – Versicherte sollen aufmerksam bleiben

Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen zum Cyberangriff aufgenommen.

Die Bernische Lehrerversicherungskasse teilt mit, dass die Softwarefirma nach Entdeckung des Angriffs die betroffene Umgebung vom Netzwerk getrennt, externe Spezialisten beigezogen und die zuständigen Behörden informiert habe. Auch die BLVK hat Strafanzeige erstattet.

Beide Pensionskassen empfehlen ihren Versicherten, bei ungewöhnlichen Nachrichten und Anrufen besonders aufmerksam zu sein. Persönliche Daten, Passwörter und Zugangscodes sollten nicht an unbekannte Personen weitergegeben werden.

Die BPK weist zudem darauf hin, dass die Registrierungsunterlagen für ihr Versichertenportal myBPK ausschliesslich per Briefpost verschickt werden.

Polizei.news informiert | Cybersicherheit

Wenn Betrüger persönliche Vorsorgedaten kennen: Vier typische Tricks

Persönliche Daten können für Kriminelle wertvoll sein, selbst wenn sie keinen Zugriff auf Bank- oder Vorsorgekonten haben. Namen, Adressen und weitere Angaben können betrügerische Kontaktaufnahmen glaubwürdiger erscheinen lassen.

So können Betrugsversuche aussehen

1. Gefälschte E-Mails einer Pensionskasse

Eine Nachricht behauptet, der Zugang zum Vorsorgeportal müsse dringend überprüft werden. Ein Link führt auf eine gefälschte Anmeldeseite, auf der Passwörter und weitere persönliche Informationen abgefragt werden.

2. Anrufe mit persönlichen Angaben

Ein unbekannter Anrufer kennt bereits den Namen, die Adresse oder das Geburtsdatum seines Gegenübers und gibt sich als Mitarbeiter einer Vorsorgeeinrichtung aus. Solche Informationen beweisen jedoch nicht, dass der Anruf tatsächlich von der genannten Stelle stammt.

3. Angebliche Probleme mit Rentenzahlungen

Betrüger können behaupten, eine Rentenzahlung sei blockiert oder müsse auf ein neues Konto umgeleitet werden. Das Ziel kann sein, Bankdaten oder weitere persönliche Informationen zu erhalten.

4. Gefälschte Briefe und QR-Codes

Auch ein professionell gestalteter Brief kann gefälscht sein. Ein QR-Code führt möglicherweise auf eine betrügerische Internetseite, auf der Zugangsdaten abgefragt werden.

Fünf einfache Schutzmassnahmen

  • Keine Zugangsdaten weitergeben: Passwörter und Bestätigungscodes gehören nicht in fremde Hände.
  • Absender überprüfen: Bei unerwarteten Nachrichten die offizielle Kontaktadresse der betreffenden Organisation selbst aufrufen.
  • Verdächtige Links meiden: Bei ungewöhnlichen Zahlungs- oder Anmeldeaufforderungen nicht direkt auf Links klicken.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen: Wo möglich, Online-Konten zusätzlich absichern.
  • Einzigartige Passwörter verwenden: Für unterschiedliche Dienste nicht dasselbe Passwort einsetzen.

Besonders wichtig für Rentenbezüger

Wer einen unerwarteten Anruf wegen angeblich blockierter Rentenzahlungen erhält, sollte keine Bankverbindung oder Zugangsdaten am Telefon bestätigen. Ein Rückruf über die selbst recherchierte offizielle Telefonnummer der Pensionskasse hilft, die Echtheit einer Anfrage abzuklären.

Die beschriebenen Betrugsmethoden sind allgemeine Beispiele aus dem Bereich der Cyberkriminalität. Sie sind keine Hinweise darauf, dass solche Betrugsversuche im Zusammenhang mit dem Angriff auf PK Softech bereits nachgewiesen wurden.

 

Quelle: Kanton Bern / Bernische Pensionskasse (BPK) / Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) / Polizei.news
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