Raser auf Sustenstrasse gestoppt: 62-Jähriger mit 156 km/h statt erlaubten 80 unterwegs

(Gadmen BE). Am Dienstagnachmittag ist in Gadmen ein Autolenker mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gemessen worden.

Der Lenker wurde in der Folge angehalten und muss sich vor der Justiz verantworten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Datum: Dienstag, 13. Oktober 2026
  • Uhrzeit: Kurz nach 15.45 Uhr
  • Ort: Sustenstrasse, Bereich Eygräbli, Gadmen (Gemeinde Innertkirchen)
  • Erlaubte Geschwindigkeit: 80 km/h
  • Festgestellte Geschwindigkeit: 156 km/h nach Toleranzabzug
  • Überschreitung: 76 km/h
  • Lenker: 62-jähriger Mann
  • Polizeimassnahme: Angehalten und zur Einvernahme auf eine Polizeiwache gebracht
  • Aussage: Lenker zeigte sich geständig
  • Strafrechtliche Folge: Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte

Autofahrer mit 156 km/h auf der Sustenstrasse gemessen

Am Dienstag, 13. Oktober 2026, kurz nach 15.45 Uhr, wurde im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung an der Sustenstrasse, im Bereich Eygräbli, in Gadmen (Gemeinde Innertkirchen) ein Auto mit massiv überhöhter Geschwindigkeit festgestellt.

Die Geschwindigkeit des Fahrzeuges betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 156 km/h. Erlaubt sind auf dem betreffenden Streckenabschnitt maximal 80 km/h.

62-jähriger Lenker angehalten und einvernommen

Der mutmassliche Lenker konnte noch vor Ort angehalten und für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht werden. Der 62-jährige Lenker zeigte sich anlässlich der Einvernahme geständig.

Verfahren wegen Raserdelikts

Der Mann wird sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen.


Polizei.news informiert

Ab wann gilt zu schnelles Fahren in der Schweiz als Raserdelikt?

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz legt für besonders schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen feste Schwellenwerte fest. Auf einem Abschnitt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wird die sogenannte Raserschwelle bei einer Überschreitung um mindestens 60 km/h erreicht – also ab 140 km/h nach Abzug der Messtoleranz.

Der in Gadmen gemessene Autofahrer war mit 156 km/h unterwegs. Damit lag seine Geschwindigkeit 16 km/h über dieser Schwelle und insgesamt 76 km/h über dem erlaubten Tempo.

Bei einem Raserdelikt drohen schwerwiegende strafrechtliche Folgen und grundsätzlich ein mehrjähriger Führerausweisentzug. Welche Sanktionen im konkreten Fall verhängt werden, entscheiden die zuständigen Behörden und Gerichte.


 

Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Oberland / Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Symbolbild © Oualiid/Shutterstock.com