Raser auf Sustenstrasse gestoppt: 62-Jähriger mit 156 km/h statt erlaubten 80 unterwegs
von belmedia Redaktion Bern Biglen Gstaad Jegenstorf Kantonspolizei Lyss Matten bei Interlaken Neuenegg Oeschenbach Organisationen Ostermundigen Pässe polizei.news Polizeinews Raser / Schnellfahrer Regionen Schweiz Stadt Aarberg Stadt Belp Stadt Bern Stadt Biel Stadt Burgdorf Stadt Interlaken Stadt Langenthal Stadt Münchenbuchsee Stadt Nidau Stadt Spiez Stadt Steffisburg Stadt Thun Studen BE Sustenpass Wabern
(Gadmen BE). Am Dienstagnachmittag ist in Gadmen ein Autolenker mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gemessen worden.
Der Lenker wurde in der Folge angehalten und muss sich vor der Justiz verantworten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Datum: Dienstag, 13. Oktober 2026
- Uhrzeit: Kurz nach 15.45 Uhr
- Ort: Sustenstrasse, Bereich Eygräbli, Gadmen (Gemeinde Innertkirchen)
- Erlaubte Geschwindigkeit: 80 km/h
- Festgestellte Geschwindigkeit: 156 km/h nach Toleranzabzug
- Überschreitung: 76 km/h
- Lenker: 62-jähriger Mann
- Polizeimassnahme: Angehalten und zur Einvernahme auf eine Polizeiwache gebracht
- Aussage: Lenker zeigte sich geständig
- Strafrechtliche Folge: Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte
Autofahrer mit 156 km/h auf der Sustenstrasse gemessen
Am Dienstag, 13. Oktober 2026, kurz nach 15.45 Uhr, wurde im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung an der Sustenstrasse, im Bereich Eygräbli, in Gadmen (Gemeinde Innertkirchen) ein Auto mit massiv überhöhter Geschwindigkeit festgestellt.
Die Geschwindigkeit des Fahrzeuges betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 156 km/h. Erlaubt sind auf dem betreffenden Streckenabschnitt maximal 80 km/h.
62-jähriger Lenker angehalten und einvernommen
Der mutmassliche Lenker konnte noch vor Ort angehalten und für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht werden. Der 62-jährige Lenker zeigte sich anlässlich der Einvernahme geständig.
Verfahren wegen Raserdelikts
Der Mann wird sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen.
Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Oberland / Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Symbolbild © Oualiid/Shutterstock.com