27. Juni 2025

Velos auf Fusswegen: Was in Thun ab 1. Juli erlaubt – und was verboten ist

Ab 1. Juli 2025 gilt das Velo-Symbol auf Verkehrssignalen gemäss Signalisationsverordnung des Bundes schweizweit für alle Fahrräder. Dies beinhaltet auch schnelle E-Bikes, schwere Cargo-Velos und klassische Motorfahrräder. Neu dürfen alle Fahrräder mit eingeschaltetem Motor oder Tretunterstützung auch Fusswege und Fahrverbotsstrecken befahren, auf denen Velos erlaubt sind.

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