Schweiz: Betrug mit KI-Sprachnachrichten – Cyberkriminelle imitieren Geschäftsleitungen

Mit dem Fortschritt der künstlichen Intelligenz (KI) verändern sich auch die Methoden der Cyberkriminellen.

Anstelle der herkömmlichen Methode mit blossen E-Mails kommen nun auch realistisch klingende Sprachnachrichten zum Einsatz, um sich als Mitglied der Geschäftsleitung auszugeben und Geld zu ergaunern.

Die Betrugsmasche

Betrüger gehen bei dieser neuen Betrugsform strategisch vor: Zunächst sammeln sie öffentlich zugängliche Informationen über Firmen, Institutionen oder Vereine – etwa über Websites, Medienmitteilungen oder Social-Media-Profile. Besonders im Fokus stehen dabei Audiodateien der Geschäftsleitung, da diese später als Grundlage für manipulierte Sprachmitteilungen dienen.

Stossen die Cyberkriminellen während ihrer Recherchen auf Mobiltelefonnummern von Mitarbeitenden und stellen fest, dass Sprachmitteilungsdienste wie WhatsApp genutzt werden, erfolgt die Kontaktaufnahme gezielt über eine gefälschte Sprachnachricht. Mithilfe von KI-Software wird aus bereits bekannten Audioaufnahmen eine täuschend echte Mitteilung im Namen eines Mitgliedes der Geschäftsleitung generiert.

Die Inhalte dieser Sprachnachrichten variieren, folgen aber oft einem ähnlichen Muster: Es bestehe eine dringende Notsituation, eine eilige Überweisung müsse sofort ausgeführt werden, oder es werde um schnelle Hilfe bei einer „vertraulichen Angelegenheit“ gebeten. Die Masche zielt bewusst auf Stresssituationen und Zeitdruck ab.



Trifft die gefälschte Audiodatei den Tonfall und die Sprechweise der imitierten Person genau – oder ist der Empfänger durch die vermeintliche Dringlichkeit abgelenkt – besteht eine reale Gefahr, dass die angeordnete Überweisung ausgeführt wird und die betroffenen Organisationen einen finanziellen Schaden erleiden.

Was muss ich tun

  • Leiten Sie betrügerische IBANs an Cybercrimepolice.ch weiter.
  • Seien Sie skeptisch gegenüber unerwarteten Zahlungsaufträgen oder ungewöhnlichen Anfragen.
  • Verifizieren Sie ungewöhnliche Aufträge nicht per E-Mail, sondern besser mündlich oder telefonisch über die Ihnen bekannten Rufnummern.
  • Bleiben Sie auch skeptisch, selbst wenn die Sprachmitteilung vom vermeintlichen Auftraggeber stammen könnte.

Ich bin von einer betrügerischen Transaktion betroffen

  • Informieren Sie umgehend Ihr Finanzinstitut. Allenfalls hat dieses noch die Möglichkeit, die Zahlung zu stoppen.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.

 

Quelle: Cybercrimepolice.ch
Bildquelle: Cybercrimepolice.ch






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