Schweiz: Stalking erkennen und stoppen – was Sie tun können

Wenn jemand nicht aufhört, Ihnen nachzustellen – sei es durch ständige Nachrichten, unangekündigtes Auftauchen oder subtile Drohungen –, dann ist das mehr als unangenehm. Es kann belastend sein, Angst machen und den Alltag völlig aus dem Gleichgewicht bringen. Genau hier beginnt Stalking.

Viele Betroffene sind sich anfangs nicht sicher, ob das, was sie erleben, schon strafrechtlich relevant ist. Sie zweifeln, schweigen – und hoffen, dass es einfach wieder aufhört. Doch je früher man erkennt, was vor sich geht, desto besser lässt sich gegensteuern.

Woran Sie Stalking erkennen

Stalking kann viele Gesichter haben. Häufig beginnt es mit scheinbar harmlosen Gesten: ein paar Nachrichten zu viel, ein überraschendes Auftauchen vor der Haustür, das Gefühl, beobachtet zu werden. Im Laufe der Zeit nimmt die Häufigkeit oder Intensität zu – und irgendwann bestimmt das Verhalten des anderen Ihren Tagesablauf.

Typische Merkmale sind:

  • Wiederholte Kontaktaufnahmen, z. B. per SMS, Telefon, E-Mail oder Social Media – auch wenn Sie klar gemacht haben, dass Sie keinen Kontakt wünschen
  • Unerwünschte Geschenke, Botschaften oder ständiges «Zufällig-Aufeinandertreffen»
  • Überwachung Ihres Umfelds – etwa durch Besuche am Arbeitsplatz, an Ihrer Wohnung oder bei Angehörigen
  • Verleumdungen, Drohungen oder Einschüchterung – subtil oder offen
  • Verletzung Ihrer Privatsphäre, etwa durch das Beschaffen persönlicher Informationen

Stalking ist kein Flirt und kein Ausdruck von Zuneigung. Es ist eine Form psychischer Gewalt – und kann massive gesundheitliche Folgen haben: Schlafstörungen, Angstzustände, sozialer Rückzug, Depression.

Was Sie tun können

In der Schweiz ist Stalking (noch) kein eigener Straftatbestand. Doch: Viele Handlungen, die mit Stalking einhergehen, sind strafbar – und Sie haben Rechte.

  1. Sprechen Sie darüber. Suchen Sie früh das Gespräch mit Vertrauenspersonen – und holen Sie sich bei Bedarf professionelle Unterstützung. Informieren Sie Ihr Umfeld.
  2. Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie jede Begegnung, Nachricht oder andere Form der Belästigung: Datum, Uhrzeit, Ort, Inhalt. Screenshots, Chatverläufe und Zeugenaussagen können im Ernstfall wichtig sein.
  3. Grenzen Sie sich klar ab. Ein deutliches „Nein“ kann ein wichtiger Schritt sein – auch schriftlich. Verzichten Sie aber darauf, sich in Gespräche oder Diskussionen verwickeln zu lassen. Schenken Sie der stalkenden Person keine Aufmerksamkeit, weder in positivem noch im negativen Sinn.
  4. Überprüfen Sie die Privatsphäre-Einstellungen Ihrer Social-Media-Konten. Stellen Sie diese auf privat. Blockieren Sie den Stalker auf allen Kanälen.
  5. Kontaktieren Sie die Polizei. Wenn Sie sich bedroht fühlen, zögern Sie nicht. Ihre Sicherheit hat Priorität. In vielen Kantonen gibt es spezialisierte Fachstellen oder Bedrohungsmanagements, die Sie beraten und unterstützen.
  6. Ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht. Je nach Situation kommen in der Schweiz unter anderem folgende Massnahmen infrage: Strafanzeige (z. B. wegen Nötigung, Drohung, Hausfriedensbruch oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte), zivilrechtliche Schritte wie ein Kontakt- und Annäherungsverbot (ZGB Art. 28b), Wegweisung oder ein Rayonverbot durch die Polizei, wenn eine akute Gefahr besteht

Sie sind nicht allein

Stalking ist belastend – aber Sie müssen damit nicht alleine fertigwerden. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die helfen. Neben der Polizei stehen Ihnen unter anderem auch Opferhilfestellen, Frauenhäuser oder spezialisierte Beratungsdienste zur Seite. Wenn Sie betroffen sind oder jemanden kennen, der Unterstützung braucht: Sprechen Sie es an. Hilfe zu holen ist kein Zeichen von Schwäche – sondern ein Schritt in Richtung Sicherheit und Selbstbestimmung.

 

Quelle: Polizei.news-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild © SpeedKingz/Shutterstock.com






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